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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Fortsetzung
04. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden mit dem Wort »Anzeige« oder
»Werbung« vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
05. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
06. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes oder einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
07. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht
auf Zahlungsminderung oder Stornierung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages. Eine Haftung des Verlages für
Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
08. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten und bestätigten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
09. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Anzeigengröße der
Berechnung zugrunde gelegt.
10. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
11. Rechnungen werden am Erscheinungstag der Anzeige auf dem Postweg übersandt.
AGB - Seite 2
So transparent wie möglich...
Unsere AGB’s sollen verständlich
sein.
Es ist sicher hilfreich sich diese vor
Beginn, aber auch bei einer bereits
bestehenden Geschäftsbeziehung
durchzulesen. Das kann vorab Miss-
verständnisse und späteren Ärger
wirkungsvoll vermeiden.
Die AGB’s liegen auch in den
Räumen des Unstrut-Verlages aus
und sind somit schnell zur Hand,
wenn einmal Unklarheiten entstehen
sollten.
Bei Fragen kontaktieren Sie
uns einfach.